Wärmepumpenboiler mit R-290 ab 2027 – diese gesetzliche Vorgabe verändert den Schweizer Markt für Warmwasserbereitung grundlegend. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen neue Wärmepumpenboiler nur noch mit natürlichem Kältemittel wie Propan (R-290) oder CO₂ verkauft werden. Geräte mit synthetischen Kältemitteln wie R-134a oder R-513A verschwinden aus dem Angebot.
Für Sie als Installateur, Planer oder Hausbesitzer ist es wichtig, sich frühzeitig mit den neuen Vorschriften auseinanderzusetzen. Dieser Artikel erklärt, warum die Umstellung kommt, welche Kältemittel betroffen sind und welche Vorteile ein R-290-Boiler bietet.
Warum neue Vorschriften für Kältemittel?
Kältemittel sind für die Funktion von Wärmepumpenboilern unverzichtbar. Sie transportieren die Energie aus der Umgebungsluft ins Warmwasser. Viele heute eingesetzte Stoffe wie R-134a oder R-513A haben jedoch ein hohes Global Warming Potential (GWP). Das bedeutet: Entweichen sie in die Atmosphäre, tragen sie stark zur Klimaerwärmung bei.
Natürliche Kältemittel wie Propan (R-290) oder CO₂ (R-744) haben dagegen extrem niedrige GWP-Werte. Sie belasten das Klima praktisch nicht und sind langfristig gesetzeskonform. Die Schweiz hat diese Entwicklung in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) verankert.
Wärmepumpenboiler mit R-290 ab 2027: Welche Kältemittel sind erlaubt?
Synthetische Kältemittel wie R‑134a haben einen hohen GWP-Wert (Global Warming Potential). Entweichen sie in die Atmosphäre, tragen sie überdurchschnittlich zur Erderwärmung bei.
Kältemittel | GWP-Wert | Zulässig bis Ende 2026? | Zulässig ab 2027? |
R-134a | 1430 | ✅ Ja | ❌ Nein |
R-513A | 631 | ✅ Ja | ❌ Nein |
R-290 | 3 | ✅ Ja | ✅ Ja |
Mit dem Wechsel auf natürliche Kältemittel wie Propan (R‑290) wird der ökologische Fussabdruck deutlich gesenkt – und gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit der Heiztechnik gesichert.
Was gilt aktuell bis Ende 2026?
Auch wenn Geräte mit R-134a oder R-513A heute noch erhältlich sind, wird der Wärmepumpenboiler mit R-290 ab 2027 die einzige gesetzeskonforme Lösung sein. Für Installateure und Kunden bedeutet das: Wer 2025 oder 2026 ein neues Gerät kauft, kann noch ein Modell mit synthetischem Kältemittel erhalten.
Wichtig: Bereits installierte Boiler dürfen auch nach 2027 weiter betrieben, gewartet und repariert werden. Es besteht kein Rückbauzwang. Die neuen Vorschriften gelten ausschliesslich für Neugeräte.
Was ändert sich ab 2027 konkret?
- Verbot des Verkaufs von Wärmepumpenboilern mit R-134a und R-513A
- Erlaubt bleiben ausschliesslich Geräte mit R-290 oder CO₂
- Keine Einschränkung für bestehende Anlagen – diese dürfen weiterlaufen
- Installateure müssen sich auf brennbare Kältemittel einstellen
Damit endet endgültig die Übergangszeit. Hersteller, Händler und Fachbetriebe, die ab 2027 noch Geräte anbieten wollen, müssen vollständig auf natürliche Kältemittel umgestellt haben.
Bestehende Geräte dürfen zwar weiter verwendet und gewartet werden – ein Austausch ist aber beim nächsten Ersatz gesetzlich vorgegeben, wenn das Kältemittel nicht den neuen Vorgaben entspricht.
Was bedeutet das für Installateure?
Für Fachpartner sind vor allem die Sicherheitsanforderungen wichtig. Propan ist brennbar (Sicherheitsklasse A3), was besondere Sorgfalt erfordert:
- Max. 150 g Füllmenge in Innenräumen erlaubt
- Installationsnorm SN EN 378 beachten
- Geeignete Räume mit ausreichendem Volumen oder Lüftung wählen
- Fachgerechte Montage durch geschultes Personal
Viele moderne Wärmepumpenboiler sind so konstruiert, dass diese Sicherheitsanforderungen automatisch erfüllt werden. Dennoch empfiehlt sich eine Schulung im Umgang mit R-290.
Was sollten Bauherrschaften beachten?
Wenn Sie Ihren alten Elektroboiler ersetzen wollen, lohnt es sich bereits heute, ein Wärmepumpenboiler mit R-290 zu wählen. So sind Sie langfristig abgesichert und profitieren von zusätzlichen Vorteilen:
- Zukunftssicher, da ab 2027 nur noch R-290 erlaubt ist
- Umweltfreundlich mit einem GWP-Wert von 3
- Hohe Effizienz und tiefe Betriebskosten
- Sicher und zuverlässig bei fachgerechter Installation
Damit vermeiden Sie die Gefahr, kurz vor 2027 noch ein Gerät zu kaufen, das bald nicht mehr zulässig ist.
Vorteile von Wärmepumpenboilern mit R-290
- Umweltfreundlich: fast kein Einfluss aufs Klima
- Effizient: hohe Leistungszahlen, auch bei tiefen Temperaturen
- Kombinierbar mit Photovoltaik (SG Ready, Eigenverbrauch erhöhen)
- Zukunftssicher: keine Verbote oder Einschränkungen mehr zu erwarten
- Wartungsarm: moderne Geräte mit optimierten Kältekreisen
Damit bietet der Wärmepumpenboiler mit Propan die beste Lösung für Warmwasserbereitung ab 2027.
Aktueller Wärmepumpenboiler mit R290 als Kältemittel (erhältlich im Oekotherm-Online-Shop)
Häufige Fragen zur ChemRRV 2027
Was passiert mit bestehenden Wärmepumpenboilern?
➡️ Sie dürfen weiter betrieben und gewartet werden. Erst beim Austausch gelten die neuen Regeln.
Darf ich 2026 noch ein Gerät mit R‑134a kaufen?
➡️ Ja – bis Ende 2026 ist der Verkauf erlaubt. Danach nur noch Geräte mit natürlichem Kältemittel.
Ist Propan gefährlich?
➡️ Propan ist brennbar, aber bei richtiger Installation sicher. Alle neuen Geräte erfüllen moderne Sicherheitsnormen.
Gibt es technische Nachteile bei R‑290?
➡️ Nein – moderne Wärmepumpenboiler mit R‑290 sind mindestens so effizient wie ihre Vorgänger.
Fazit: Jetzt umsteigen und zukunftssicher heizen
Die Verschärfung der ChemRRV ab 2027 ist ein klarer Schritt in Richtung Klimaschutz. Für Wärmepumpenboiler bedeutet das: Nur noch Geräte mit natürlichem Kältemittel dürfen verkauft werden. Für Sie als Installateur oder Hausbesitzer ist die Entscheidung eindeutig: Mit einem Wärmepumpenboiler mit R-290 setzen Sie auch ab 2027 auf eine effiziente, klimafreundliche und sichere Zukunftstechnologie
Oekotherm unterstützt Sie dabei mit modernen Produkten, technischer Beratung und praxisnahen Schulungen – damit Sie schon heute für die Zukunft gerüstet sind.
Externe Quellen
- Bundesamt für Umwelt (BAFU) – Übersicht zu Kältemitteln und ChemRRV
bafu.admin.ch – Kältemittel und Ozon - FWS – Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz – Infos zu natürlichen Kältemitteln
fws.ch – Kältemittel - EU-F-Gas-Verordnung
europa.eu – F-Gas Regulation - Oekotherm-Wissen
Kältemittel in Wärmepumpen-Boilern: Umweltfreundlich und doch effektiv