Allgemeine Verkaufs – und Lieferbedingungen der AEH Oekotherm AG

Fahrweid, Januar 2024

1. Allgemeines

Andere als nachstehend aufgeführte Bedingungen bedürfen, um für uns verbindlich zu sein, unserer schriftlichen Zustimmung. Zusätzliche oder andere Bedingungen des Bestellers sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gültig.

2. Verkaufsbedingungen

Mit unserer Auftragsbestätigung anerkennt der Besteller die folgenden Verkaufs-, Liefer- und Garantiebedingungen.Eine von uns ausgestellte Auftragsbestätigung gilt als definitive Bestellung. Nachträgliche Änderungen des Lieferumfangs sind ohne unser Einverständnis nicht erlaubt und kann eine Änderung der Konditionen zu Folge haben.

3. Lieferbedingungen

Die von uns angegebenen Liefertermine werden nach Möglichkeiten eingehalten. Bei allfälliger Überschreitung der Lieferfrist ist der Besteller nicht berechtigt, den Auftrag zu widerrufen oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Teillieferungen sind zulässig.

Ereignisse höherer Gewalt rechtfertigen eine eventuelle Verzögerung oder Unterbrechung der Ausführung der Bestellungen, ohne dass dadurch dem Käufer ein Recht zum Rücktritt von der Bestellung oder zu irgendwelcher Schadenersatzforderung eingeräumt wird. Die Lieferfrist beginnt mit der vollständigen technischen Bereinigung des Auftrages und dem Eingang der vereinbarten Anzahlung.

Camionlieferungen erfolgen franko Domizil des Bestellers bzw. bis zum Ende der befahrbaren Strasse oder Talstation. Der Ablauf erfolgt auf einem ebenerdigen Platz vor dem Domizil oder auf der Baustelle. Ohne unser ausdrückliches Einverständnis dürfen die Camionlieferungen vom vorbestimmten Ort nicht umdisponiert werden. Der Empfänger der Ware ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und an einem geschützten Ort aufzustellen.

4. Lieferpflicht

Voraussetzung für die Lieferpflicht ist die völlige Zahlungsfähigkeit des Bestellers. Wir halten uns daher, auch nach erfolgter Auftragsbestätigung, nicht für verpflichtet, die Lieferung auszuführen, wenn sich nachträglich die Zahlungsfähigkeit des Bestellers als zweifelhaft erweisen sollte. Das gleiche Recht steht uns bei unpünktlicher Erfüllung der Zahlungspflicht eines Bestellers zu.

Der Besteller darf seine Vertragsrechte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen. Der Gegenstand der Lieferung bleibt bis zur Erfüllung aller für den Besteller aus dem Lieferungsvertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten unser Eigentum.

5. Terminlieferungen

Lieferungen finden im Verlaufe des gewünschten Tages statt. Terminlieferungen mit einer bestimmten Abladezeit erfolgen gegen einen Unkostenanteil und müssen speziell verlangt werden. Können Terminlieferungen nicht eingehalten werden infolge Stau oder andere Vorkommnisse, können daraus entstehende Aufwände nicht geltend gemacht werden.

6. Reklamationen

Reklamationen bezüglich der Menge und Qualität sind unmittelbar bei der Übernahme der Ware auf der Lieferbestätigung des Spediteurs zu vermerken und uns zu melden. Nachträglich erfolgte Beanstandungen bezüglich der Menge oder Qualität werden nicht mehr akzeptiert. Ist die Ware bereits eingebaut, können nur noch verdeckte Mängel beanstandet werden, diese sind uns innert 8 Tagen zu melden.   

Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Mängel, die auf Umstände zurückzuführen sind, welche wir nicht vertreten haben und ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen (wie höhere Gewalt, böswillige Beschädigung durch Dritte, ungerechtfertigter Einbau, usw.). Erweist sich eine Lieferung bei der Übernahme als schadhaft, besteht Anspruch auf vollwertigen Ersatz (nur Materialersatz). Jeder weitere Anspruch des Bestellers aus mangelhafter Lieferung, insbesondere Schadenersatz, ist ausgeschlossen.

7. Rücksendungen

Retouren von Waren sind grundsätzlich nur mit dem Einverständnis der Oekotherm GmbH zulässig. Es können nur von uns gelieferte Artikel originalverpackt in fabrikneuem Zustand zurückgenommen werden. Nicht katalogmässige, kundenspezifische, nicht mehr aktuelle, unvollständige, nicht originalverpackte, bereits angeschlossene sowie Waren in nicht mehr einwandfreiem Zustand können nicht gutgeschrieben werden. Transportkosten gehen zu Lasten des Rücksenders. Folgende Kosten werden von der Gutschrift abgezogen oder verrechnet: 5% für Prüfung der Ware und Entschädigung für unsere Umtriebe. Allfällige Instandstellungskosten oder Wertminderungen werden zusätzlich in Abzug gebracht.

8. Abbildungen, Masse und Gewichte

Diese sind unverbindlich, Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.

9. Preise

Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten und erfordern keine Vorankündigung. Die Fakturierung erfolgt zu den beim Zeitpunkt der Auslieferung geltenden Preisen. Offerierte, oder bestätigte Preise sind, sofern nichts Spezielles erwähnt wird, grundsätzlich 30 Tage über das Ausstellungsdatum gültig. Portokosten und Verpackungsspesen werden bei Einzellieferung von Zubehör- und Ergänzungs-Material zusätzlich verrechnet. Die Preise gelten franko Domizil oder Tal-Station in der Schweiz. Lieferbereite Artikel, welche nicht innert 14 Tagen des vereinbarten Liefertermins geliefert werden können, werden zu 80% des Auftragswertes abgerechnet.

10. Garantie

Die Garantiedauer erstreckt sich wie folgt: – Boiler / Speicher / Puffer: 2 Jahre.  – Elektrische und elektronische Schaltelemente: 2 Jahre.  – Heizkörper und Flansche: 2 Jahre.  – Wärmepumpenboiler: 2 Jahre.  – Wärmepumpenheizungen: 2 Jahre Gewährleistung durch Hersteller.

Die Garantieleistungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn sämtliche Hinweise gemäss Montage- und Betriebsanleitung befolgt wurden. Eingriffe innerhalb der Garantiedauer ohne unser ausdrückliches Einverständnis, entbinden uns von den Garantiepflichten. Defekte Teile oder Geräte die aufgrund eines Garantieanspruchs ersetzt wurden, gehen in unser Eigentum über und sind unverzüglich frankiert zurückzusenden. Bedingung für einen kostenlosen Ersatz ist rechtzeitige Benachrichtigung über den eingetretenen Schaden, damit dessen Ursache von uns abgeklärt und Massnahmen zur Behebung getroffen werden können. Während der Garantiezeit ersetzte Teile haben keine Verlängerung der Garantiedauer zur Folge. Fälle ohne Beanspruchung von Garantieleistungen: – Störungsursache durch äussere Einflüsse.  – Nichtbeachtung der Montage- und Bedienungsanleitung.  – Höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter.  – Natürliche Abnützung durch korrosives Wasser.  – Unregelmässiger Wasserdruck.  – Änderung der Strom- und Spannungsart.

Ausser der Ersatzlieferung übernehmen wir keine weiteren Verpflichtungen, insbesondere nicht für Auswechslungskosten, Schadenersatz usw. Gegen allfällige Wasserschäden hat sich der Installateur oder Eigentümer selbst zu versichern.

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dietikon ZH.