Wer im EKZ-Gebiet noch einen klassischen Elektroboiler betreibt, sollte den Ersatz frühzeitig prüfen. Denn mit einem modernen Wärmepumpen-Boiler lässt sich der Stromverbrauch für die Warmwasseraufbereitung deutlich senken. Zusätzlich erleichtert eine EKZ-Förderung den Umstieg aktuell mit einem attraktiven Förderbeitrag von CHF 800.
CHF 800 Förderbeitrag von EKZ
EKZ fördert den Ersatz eines bestehenden Elektroboilers durch einen effizienten Wärmepumpen-Boiler aktuell mit CHF 800 pro Anlage. Das Förderprogramm gilt für Einfamilienhäuser im EKZ-Gebiet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Wärmepumpen-Boiler nutzt die Wärme aus der Umgebungsluft und benötigt dadurch deutlich weniger Strom als ein konventioneller Elektroboiler. Das senkt die laufenden Energiekosten und macht die Warmwasseraufbereitung deutlich effizienter.
Gesetzliche Pflicht ab 2030: Zentrale Elektroboiler müssen ersetzt werden
Neben der EKZ-Förderung gibt es im Kanton Zürich auch einen wichtigen gesetzlichen Grund, den Ersatz nicht aufzuschieben: Das Zürcher Energiegesetz verbietet in den meisten Fällen den Betrieb von zentralen Elektroboilern ab 2030. Betroffen sind insbesondere zentrale elektrische Wassererwärmer, die Warmwasser direkt mit Strom erzeugen.
Wer zu lange wartet, riskiert beim nächsten Defekt eine unangenehme Situation: Ein defekter zentraler Elektroboiler darf in vielen Fällen nicht mehr einfach 1:1 durch einen neuen Elektroboiler ersetzt werden. Dann muss kurzfristig eine zulässige Alternative gefunden werden, möglicherweise unter Zeitdruck und ohne Anspruch auf die heute verfügbaren Fördergelder.
Ein frühzeitiger Ersatz durch einen Wärmepumpen-Boiler schafft deshalb Planungssicherheit. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer können die passende Lösung in Ruhe auswählen, die Installation sauber vorbereiten und gleichzeitig von der aktuellen EKZ-Förderung profitieren.
Einen ausführlichen Überblick zur gesetzlichen Situation von Elektroboilern in der Schweiz und im Kanton Zürich finden Sie in unserem Bericht:
Elektroboiler Schweiz 2025 – Was ist erlaubt, was nicht?
Voraussetzungen für die EKZ-Förderung
Damit der Förderbeitrag beantragt werden kann, müssen die Bedingungen des EKZ-Förderprogramms erfüllt sein. Dazu gehören insbesondere:
- Es handelt sich um den Ersatz eines bestehenden Elektroboilers, nicht um einen Neubau.
- Der bestehende Elektroboiler befindet sich in einem Einfamilienhaus.
- Der Strombezug erfolgt über EKZ.
- Der neue Wärmepumpen-Boiler ist auf der Topten-Liste aufgeführt.
Folgende Oekotherm Geräte sind förderfähig:- 100 Liter Wärmepumpen-Boiler HeatMaster AP 107-3
- 150 Liter Wärmepumpen-Boiler HeatMaster AP 157-3
- 200 Liter Wärmepumpen-Boiler HeatMaster AP 207-3
- 240 Liter Wärmepumpen-Boiler HeatMaster AP 247-3
- 270 Liter Wärmepumpen-Boiler HeatMaster AP 307-3
- 290 Liter Wärmepumpen-Boiler HeatMaster AP 314-1
- 450 Liter Wärmepumpen-Boiler HeatMaster AP 452
- Die Installation erfolgt zwischen dem 1. Mai 2026 und dem 31. Dezember 2027.

Wichtig: Förderprogramme können zeitlich begrenzt sein oder vorzeitig beendet werden, wenn die verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft sind. Deshalb sollte die Förderung immer vor der Installation geprüft werden.
Diese Unterlagen werden für das Fördergesuch benötigt
Für das Fördergesuch müssen verschiedene Nachweise eingereicht werden. Damit es später keine Verzögerungen gibt, sollten die Unterlagen bereits vor und während der Installation vollständig gesammelt werden.
Benötigt werden:
- die Rechnung mit Nettopreis, Lieferdatum, Lieferadresse und UID-Nummer des Installateurs
- der Nachweis über die Entsorgung des alten Boilers
- das technische Datenblatt des neuen Wärmepumpen-Boilers
- ein Zahlungsnachweis, zum Beispiel Kontoauszug oder Bankbestätigung
Das vollständige Reglement ist als PDF bei EKZ verfügbar und sollte vor der Umsetzung geprüft werden.
Warum sich der Ersatz lohnt
Viele ältere Elektroboiler arbeiten zwar zuverlässig, verbrauchen aber viel Strom. Gerade bei steigenden Energiekosten lohnt es sich, die Warmwassererzeugung effizienter zu lösen. Ein Wärmepumpen-Boiler kann den Stromverbrauch für Warmwasser deutlich reduzieren und ist besonders interessant für Einfamilienhäuser mit bestehendem Elektroboiler.
Neben der jährlichen Stromersparnis spricht auch die rechtliche Entwicklung für einen frühzeitigen Ersatz. Wer heute plant, vermeidet spätere Engpässe, unnötigen Zeitdruck und mögliche Mehrkosten bei einem ungeplanten Boiler-Ausfall.
Förderungen je nach Gemeinde prüfen
Neben der EKZ-Förderung können je nach Wohnort weitere Förderungen von Kanton, Gemeinde oder Energieversorger möglich sein. Eine gute Übersicht bietet die Plattform Energiefranken, auf der Förderprogramme nach Gemeinde beziehungsweise Postleitzahl gesucht werden können.
Hier können Kundinnen und Kunden direkt prüfen, welche Förderungen an ihrem Standort verfügbar sind. Energiefranken zeigt mögliche Förderprogramme für energetische Massnahmen und hilft dabei, die verfügbaren Beiträge je nach Gemeinde zu prüfen.
Fazit
Der Ersatz eines Elektroboilers durch einen Wärmepumpen-Boiler ist im EKZ-Gebiet besonders attraktiv: Die Technologie senkt den Stromverbrauch deutlich, reduziert die laufenden Energiekosten und wird aktuell mit CHF 800 unterstützt.
Hinzu kommt die gesetzliche Entwicklung im Kanton Zürich: Zentrale Elektroboiler dürfen in vielen Fällen ab 2030 nicht mehr betrieben werden. Wer frühzeitig handelt, sichert sich mehr Planungsspielraum, kann die aktuelle EKZ-Förderung nutzen und vermeidet eine hektische Ersatzlösung beim nächsten Defekt.
Jetzt ist deshalb ein guter Zeitpunkt, den bestehenden Elektroboiler prüfen zu lassen und den Umstieg auf einen effizienten Wärmepumpen-Boiler zu planen.